|
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Berufstätigkeit bei der zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich zu melden.
Alle Kammermitglieder erhalten nach ihrer Anmeldung von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer eine Bestätigung über die Mitgliedschaft und auf Wunsch auch einen Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Der Zahnarztausweis hat nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis oder Pass Gültigkeit. Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder im Fall eines Fortzugs aus dem Kammerbereich ist der Zahnarztausweis unaufgefordert an die zuständige Bezirkszahnärztekammer zurückzugeben.
Den Antrag auf Ausstellung eines Zahnarztausweises der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung von Ihrer Bezirkszahnärztekammer. Den vollständig ausgefüllten Antrag bitten wir unterschrieben an die Adresse der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart zu senden. Entweder Sie legen dem Antrag ein Farb-Passbild im Original bei oder senden ein digitales Bild (jpg, 300 dpi) per Mail an die Adresse zahnarztausweis@lzk-bw.de. Nach Abgleich Ihrer Daten erhalten Sie Ihren neuen Zahnarztausweis in 10 Tagen.
Einen neuen Zahnarztausweis stellt die Landeszahnärztekammer außerdem auf Antrag bei Änderung des Namens, des akademischen Titels, einer Adressänderung oder auch bei Verlust und Diebstahl aus. Verloren oder gestohlen gemeldete Zahnarztausweise werden durch Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Baden-Württemberg und den Zahnärztlichen Mitteilungen für ungültig erklärt. Wir bitten darum, den nachfolgenden Antrag nur bei Änderungsanzeigen oder bei Verlust und Diebstahl zu verwenden.
|