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Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Kammerbereich der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg tätig sind, können nach der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Fachgebietsbezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweisen. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Punkte, die im Rahmen der Weiterbildung zu beachten sind:
- Die Weiterbildung - sowohl auf dem Gebiet der Kieferorthopädie wie auch auf dem Gebiet der Zahnärztlichen Chirurgie - umfasst insgesamt vier Jahre, davon ein allgemein-zahnärztliches Jahr sowie drei fachspezifische Jahre.
- Sowohl die allgemeine als auch die fachspezifische Weiterbildung wird unter verantwortlicher Leitung hierzu ermächtigter Zahnärztinnen/ Zahnärzte in Einrichtungen der Hochschulen, in zugelassenen Krankenhausabteilungen/ Instituten oder in der Praxis einer ermächtigten Zahnärztin oder eines ermächtigten Zahnarztes (Weiterbildungsstätte) durchgeführt.
- Von den drei fachspezifischen Jahren muss mindestens ein Jahr an einer Klinik oder bei einer niedergelassenen Zahnärztin oder einem niedergelassenen Zahnarzt, die/ der eine dreijährige Weiterbildungsermächtigung besitzt, abgeleistet werden.
- Jeder Teil - auch das allgemein-zahnärztliche Jahr - muss vorab beantragt und genehmigt werden. Die zuständige Stelle für das allgemein-zahnärztliche Jahr in Baden-Württemberg ist die jeweilige BZK in deren Bereich die Tätigkeit absolviert wurde. Für die fachspezifische Weiterbildung ist die LZK BW zuständig.
- Sofern die Durchführung der Weiterbildung nicht lückenlos ist, ist vorab schriftlich die Genehmigung der Unterbrechung bei der Landeszahnärztekammer zu beantragen.
- Von der dreijährigen fachspezifischen Weiterbildungszeit müssen mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung an einer Weiterbildungstätte abgeleitstet werden ( § 22 Abs. 2 WBO)
- In der Regel wird das Fachgespräch dort durchgeführt, wo der letzte Teil der Weiterbildung absolviert wurde. Voraussetzung für die Zulassung zum Fachgespräch ist die ordnungsgemäße Ableistung der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung sowie die Kammermitgliedschaft.
Nachstehend finden Sie die Adressliste der Universitätsklinken sowie die der weiterbildungsermächtigten Praxen in Baden-Württemberg:
Weiterbildungsberechtigte Universitätskliniken 
Weiterbildungsberechtigte Praxen für zwei und drei Jahre 
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