Beschluss des LZK-Vorstand zum Thema „Qualitätsmanagement" vom 27. April 2007 in Mannheim
Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Zahnarztpraxen soll dazu führen, die Versorgungsqualität zu sichern, die Gesundheit des Patienten und seine Zufriedenheit in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen und damit den Praxiserfolg zu steigern. Qualitätsmanagement beinhaltet die Entwicklung eines praxisindividuellen Leitbildes, individueller Ziele sowie Planung, Durchführung, Überprüfung und darauf basierender Modifikation von Prozessen, Organisationsabläufen und Ergebnissen.
Das SGB V schreibt in § 135 a die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits im Herbst 2006 Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement erarbeitet. Die daraus resultierende Richtlinie ist mit ihrer Veröffentlichung am 31. Dezember 2006 in Kraft getreteten.
Auch im Heilberufe-Kammergesetz und in der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist die Mitwirkung des Zahnarztes bei der Qualitätssicherung festgeschrieben. Dazu stellt die Landeszahnärztekammer das Praxishandbuch „Qualitätsmanagement“ den Zahnarztpraxen unter regelmäßiger Aktualisierung zur Verfügung.
Darüber hinaus werden auf dem Markt eine Vielzahl von Qualitätsmanagementsystemen angeboten. Durch die GBA-Richtlinie wird kein System präferiert, ausdrücklich können eigene, individuell zugeschnittene Systeme in der Praxis zur Anwendung kommen. Daher gibt es auch nicht ein Qualitätsmanagementsystem, das allgemein für jede Praxis empfohlen werden könnte. Den Kolleginnen und Kollegen wird geraten, die auf dem Markt angebotenen QM-Systeme nach folgenden Kriterien zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird:
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Nutzen für den Patienten
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Nutzen für die eigene Praxis
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Kosten
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Aufwand
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Anwendungserfahrung in Zahnarztpraxen
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Möglichkeit der Individualisierung
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Grad der Fremdbestimmung
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evtl. internationale Anerkennung
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Zahnärztliches Qualitätsmanagement muss allen Kolleginnen und Kollegen einen möglichst hohen Grad an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß ihrer Praxisphilosophie zum Wohle der Patienten, Mitarbeiter und der Praxisleitung gewährleisten.
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