Bei der Anwendung von Röntgenstrahlung spielt der Faktor Mensch eine entscheidende Rolle. Die Röntgenverordnung (RöV) verpflichtet alle Personen, die Röntgenstrahlung anordnen, die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz durch die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen zu erwerben.
Zahnärztinnen/Zahnärzte, die erstmalig in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren ihre Fachkunde nachweisen müssen, benötigen eine Bescheinigung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg über Ihre vorhandene Fachkunde. Diese ist dem Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 der RöV vorzulegen.
Wie erwerbe ich die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz?
Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an den anerkannten Kursen erworben. Grundsätzlich reicht das in Deutschland abgeschlossene Zahnmedizinstudium aus.
Wo erhalte ich die Fachkundebescheinigung für das Regierungspräsidium?
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Abteilung Praxisführung) stellt die Bescheinigung aus. Zur Ausstellung ist eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses (Examenszeugnis) aus dem hervorgeht, dass Röntgen ein Prüfungsbestandteil war, einzureichen. Falls der Abschluss länger als 5 Jahre her ist, ist zusätzlich ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch eines Aktualisierungskurses vorzulegen.
Für die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 20,-- Euro fällig.
Aktualisierung der Fachkunde
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs (oder andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme) aktualisiert werden.
Übersicht Kurse
Aktualisierung der Kenntnisse
Über die Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen ausgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte sowie Zahnarzthelfer/innen, wobei sie in ihrer Ausbildung nachweislich mit einer Prüfung einen „Röntgenschein“ erworben haben müssen.
Außerdem kann ein/e zahnmedizinische/r Mitarbeiter/in mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem 24-Stunden-Kurs die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben.
Die Kenntnisse des Praxispersonals im Strahlenschutz müssen regelmäßig aufgefrischt werden. Die Aktualisierung muss alle 5 Jahre mit einem zertifizierten 4-Stunden-Kurs erfolgen.
Übersicht Kurse
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