Nach den Grundsätzen der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sind Zahnärzte verpflichtet, ihren Beruf im Interesse der Patienten und der Allgemeinheit auszuüben. Die Hygiene in der zahnärztlichen Praxis dient wie im gesamten medizinischen Betrieb der Vorbeugung von Infektionen bei Patienten und Praxismitarbeitern. Die Verantwortung für die Hygiene obliegt dem Praxisinhaber. Er kann Maßnahmen im Rahmen der Praxishygiene je nach Qualifikation an die Mitarbeiter delegieren.
Seitens der Patienten, der Öffentlichkeit und der Behörden wird die Praxishygiene auf der Basis einer erfolgreichen und dokumentierten Qualitätssicherung erwartet.
Dies betrifft insbesondere:
- Reinigungs- und Desinfektionsverfahren;
- Instrumentenaufbereitung und Sterilisation;
- Sterilgutlagerung und Dokumentation;
- Gerätewartung;
- Entsorgung und
- Arbeits- und Infektionsschutz.
Der Ausschuss für Praxisführung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat hierfür einen Leitfaden „Organisation der Hygienemaßnahmen der Zahnarztpraxis“ erarbeitet, um den Kammermitgliedern eine praktische Hilfestellung an die Hand zu geben. Durch die dem Leitfaden angehängten Arbeits- und Betriebsanweisungen, die Form- und Dokumentationsblätter sowie den Hygieneplan ist eine praxisnahe Umsetzung sichergestellt.
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