Nach den Grundsätzen der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sind Zahnärzte verpflichtet, ihren Beruf im Interesse der Patienten und der Allgemeinheit auszuüben. Die Hygiene in der zahnärztlichen Praxis dient wie im gesamten medizinischen Betrieb der Vorbeugung von Infektionen bei Patienten und Praxismitarbeitern. Die Verantwortung für die Hygiene obliegt dem Praxisinhaber. Er kann Maßnahmen im Rahmen der Praxishygiene je nach Qualifikation an die Mitarbeiter delegieren. Seitens der Patienten, der Öffentlichkeit und der Behörden wird die Praxishygiene auf der Basis einer erfolgreichen und dokumentierten Qualitätssicherung erwartet.
Der Praxisführungsausschuss der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat hierfür einen Leitfaden „Organisation der Hygienemaßnahmen der Zahnarztpraxis“ erarbeitet, um den Kammermitgliedern eine praktische Hilfestellung an die Hand zu geben. Durch die dem Leitfaden angehängten Arbeits- und Betriebsanweisungen, die Form- und Dokumentationsblätter sowie den Hygieneplan ist eine praxisnahe Umsetzung sichergestellt.
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bietet seit 2009 für interessierte Kammermitglieder eine Hygiene-Beratung in der Praxis an. In der gebührenpflichtigen Beratung wird eine komplette Ist-Analyse des praxisinternen Hygienemanagements durchgeführt und dies praxisnah und fachlich neutral. Im Nachgang der Beratung erhält die Praxis einen ausführlichen Hygiene-Empfehlungsbericht mit vielen praktischen Tipps zur einfachen und systematischen Umsetzung. Die Ziele der Hygiene-Beratung liegen neben einem rechtssicheren Hygieneregime in der Praxis, auf deren Vorbereitung auf evtl. behördliche Überwachungen und auf eine effektive Qualitätssteigerung.
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