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Bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg besteht ein eigenes Gutachterwesen. Die Landeszahnärztekammer hat hierfür eigens für einzelne Fachbereiche Gutachterinnen und Gutachter bestellt. Die von der Kammer bestellten Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig und unparteiisch. Nachfolgend finden Sie die, von der für Ihren Regierungsbezirk zuständigen Bezirkszahnärztekammer bestellten Privat- und Gerichtsgutachter
BZK Freiburg
BZK Karlsruhe 
BZK Stuttgart 
BZK Tübingen 
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Bezirkszahnärztekammern gerne zur Verfügung, die Sie unter folgenden Rufnummern erreichen:
- Bezirkszahnärztekammer Freiburg, Tel.: 0761 4506-343
- Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe, Tel.: 0621 38000-134
- Bezirkszahnärztekammer Stuttgart, Tel.: 0711 7877-260/261/262
- Bezirkszahnärztekammer Tübingen, Tel.: 07071 911-240
Gutachterordnung der LZK BW 
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