Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 ist die amtliche Grundlage für die Privatliquidation des Zahnarztes. Nachfolgende GOZ enthält zusätzlich einen Auszug aus den für Zahnärzte geöffneten Bereichen der GOÄ.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Entsprechend § 6 Abs. 2 GOZ hat der Zahnarzt die Möglichkeit, auf Gebührenpositionen der GOÄ zurückzugreifen. Die GOÄ steht ihnen im Volltext zum downloaden zur Verfügung.
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