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Die Ausarbeitung "Rechtliche Aspekte im Behandlungsverhältnis bei älteren Menschen und bei Menschen mit Behinderungen" stellt die unterschiedlichen Formen der juristischen Betreuungsmöglichkeiten dar, erklärt die Unterschiede zwischen Einwilligungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit, gibt Hinweise für den Praxisalltag, fasst die Problematik in einem Übersichtsschema zusammen und möchte somit mehr Sicherheit in der zahnärztlichen Behandlung pflegebedürftiger Menschen geben.
Beim Skript "Die Besonderheiten bei der Abrechnung von Besuchsleistungen" handelt es sich um einen Powerpoint-Vortrag der KZV BW Bezirksdirektion Karlsruhe, der im Rahmen des SuB-Treffens am 21.10.2009 vom Abrechungsleiter Jens Ehrhardt gehalten wurde.
Da bei der Behandlung pflegebedürftiger Menschen besondere Leistungen anfallen, wurden diese Leistungen vom Arbeitskreis Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung in der logischen Abfolge von der Anfrage durch eine Pflegekraft bis zum Abschlussbericht nach erfolgter Behandlung zusammengestellt. Seite 3 enthält dabei die wichtigsten Kommentierungen zu den einzelnen Besuchspositionen. Dieses Formular wurde zusammen mit den Kommentierungen mit der KZV BW konsentiert.
Aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene
Im Juni 2010 haben die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), der Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) und dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) das Konzept zur vertragszahnärzlichen Versorgung Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Ziel des Konzeptes ist es, den oralen Gesundheitszustand von betagten, multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen dauerhaft und nachhaltig zu verbessern, denn Mundgesundheit und orale Lebensqualität sind wichtige Faktoren für die Allgemeingesundheit der Menschen.
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