Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentl. Rechts Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
Resolution der Vertreterversammlung der LZK BW vom 02./03.12.2011 zu den Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten in Baden-Württemberg
Für mehr Transparenz und einen höheren Stellenwert universitärer Lehre - Trennung der Budgets von Lehre und Forschung
Ablehnung einer Öffnungsklausel für selektive Verträge