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Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung.
Das Stipendium fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden.
Voraussetzung für Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.
Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur für Arbeit dies bestätigt.
Sind sie Stipendiat/-in des Weiterbildungsstipendiums und beginnen ein Vollzeitstudium, dann scheiden Sie aus der Förderung aus.
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