|
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)
Informationsfilm zum Berufsbild
Informationsbroschüre zum Berufsbild
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.
Die Ausbildung erfolgt im "dualen System", das heißt in der Zahnarztpraxis und in der Berufschule und dauert in der Regel drei Jahre.
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein guter Haupt- oder Realschulabschluss; bei vorliegendem Abitur lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag auf zwei Jahre verkürzen.
Selbstverständlich ist dieser krisensichere und qualifizierte Beruf im Gesundheitsbereich auch eine interessante Alternative für junge Männer, die sich nach und nach
verstärkt für dieses Berufsbild interessieren.
Im ersten Ausbildungsjahr vermittelt die Ausbildung eine berufsfeldbreite Grundbildung.
Mit dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab. Sie ist Zulassungsbedingung für die Abschlussprüfung, die von der Landeszahnärztekammer
Baden-Württemberg abgenommen wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen und praktischen Teil.
Im Rahmen der gesamten Ausbildung werden beispielsweise Kenntnisse in den Bereichen Gesundheitswesen und Praxis, Arbeits- und Umweltschutz, Anwendung und Pflege zahnmedizinischer
Geräte und Instrumente sowie Grundkenntnisse über Anatomie, Physiologie und Pathologie vermittelt, die im Rahmen der späteren praktischen Tätigkeit zielführend angewandt werden
können.
Nicht zuletzt die große Bandbreite an neu zu erlernenden Kenntnissen und Fertigkeiten formen Persönlichkeit und Verantwortung der Auszubildenden,
um das Erlernte im Rahmen ihrer praktischen Handlungskompetenz zielorientiert einzusetzen.
Weitere wichtige Informationen rund um
die "Ausbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten" finden Sie auch in unserem
Praxishandbuch
|