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ZMP - Qualifizierte/r Mitarbeiter/in auf dem Gebiet der Prävention
Noch vor einigen Jahren war nicht absehbar, welche Entwicklung die zahnärztliche Prävention und die Durchführung der Prophylaxe erfahren würde. Mit der Aufstiegsfortbildung zur ZMP wurde für die Praxis eine sachkundige und qualifizierte Person auf dem Gebiet der Prävention etabliert.
Mit dem Erlass der ZMP-Fortbildungs- und Prüfungsordnung hat Baden-Württemberg als eines der fortbildungsfreudigsten Bundesländer auch den letzten weißen Fleck seiner sonst lückenlosen Fortbildungslandschaft geschlossen.
Die/der ZMP entlastet den Zahnarzt bei der zahnmedizinischen Vorsorge. Sie/er ist befähigt, die professionelle Zahnreinigung mit allen zur Verfügung stehenden modernen Apparaten und Hilfsmitteln unter Aufsicht des Zahnarztes selbständig durchzuführen.
Die Fortbildung zur ZMP kann absolvieren, wer die Prüfung als ZFA/ Zahnarzthelfer/in bestanden hat, nach Abschluss der Berufsausbildung mindestens ein Jahr als ZFA/ Zahnarzthelfer/in praktisch tätig war und einen Nachweis über Kenntnisse gemäß der Röntgenverordnung vorlegt (§ 2 ). Für Absolventen/innen mit Hochschulreife und DH-Fortbildungsziel gelten besondere Zulassungskriterien, so können die Kursteile I, II a und II c bereits während der Ausbildung zur ZFA absolviert werden.
Im Gegensatz zur Musterfortbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (350 Stunden), umfasst die Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMP in Baden-Württemberg mindestens 400 Stunden.
ZMP-Fortbildungsordnung 
ZMP-Prüfungsordnung 
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