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Eine individuelle Patientenberatung bzw. eine Zweitmeinungsberatung setzt voraus, dass eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung (Heil- und Kostenplan) des behandelnden Zahnarztes vorliegt. Ein neutraler Zweitmeinungs-Zahnarzt erläutert diese Planung im persönlichen Gespräch, beantwortet Fragen und kann Alternativen zur beabsichtigten Behandlung aufzeigen. In der Regel dauert eine Zweitmeinungsberatung 30 Minuten. Ergeben sich fachliche Bedenken, wird dem Patienten vorgeschlagen, sich mit dem Erstbehandler selbst in Verbindung zu setzen. Im Falle des Einverständnisses des Patienten kann das Gespräch mit dem Erstbehandler vom Zweitmeinungszahnarzt geführt werden.
Für die Vereinbarung einer Zweitmeinungsberatung bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle des für Ihren Regierungsbezirk zuständigen Zahnärztehauses.
- Regierungsbezirk Freiburg, Zahnmedizinische Patientenberatung
Merzhauser Str. 114-116, 79100 Freiburg
Tel. 0761 4506-352
- Regierungsbezirk Karlsruhe, Beratungsstelle Zahngesundheit
Joseph-Meyer-Str. 8-19, 68167 Mannheim
Tel. 0621 38000-134
- Regierungsbezirk Stuttgart, Zahnmedizinische Patientenberatung
Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart
Tel. 0711 7877-260/ -261 /-262
- Regierungsbezirk Tübingen, Zahnmedizinische Patientenberatung
Bismarckstr. 96. 72072 Tübingen
Tel. 07071 911-240
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