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Gutachterkommissionen für Fragen zahnärztlicher Haftung
Neben der allgemeinen Patientenberatung und dem Zweitmeinungsmodell besteht bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bereits seit 1979 eine Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung.
Die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung befasst sich mit der Begutachtung behaupteter zahnärztlicher Behandlungsfehler und erstellt auf Antrag ein schriftliches Gutachten darüber, ob der Patient in Folge eines schuldhaften Behandlungsfehlers durch ein Kammermitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg einen Gesundheitsschaden erlitten hat.
Der Grundgedanke der Gutachterkommission ist die Einschaltung einer Institution, die einer gerichtlichen Klärung vorgeschaltet wird.
Auch für den Zahnarzt besteht die Möglichkeit, die Gutachterkommission anzurufen, um unbegründete Vorwürfe seitens der Patienten zurückzuweisen. Das Verfahren vor der Gutachterkommission ist für alle Beteiligten kostenlos.
Die Gutachterkommissionen sind bei den vier Bezirkszahnärztekammern eingerichtet und setzen sich aus einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt und zwei zahnärztlichen Beisitzern zusammen.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Gutachterkommissionen in den Bezirkszahnärztekammer Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen zur Verfügung, die Sie unter folgenden Rufnummern erreichen:
- Bezirkszahnärztekammer Freiburg, Tel.: 0761 4506-0
- Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe, Tel.: 0621 38000-0
- Bezirkszahnärztekammer Stuttgart, Tel.: 0711 7877-0
- Bezirkszahnärztekammer Tübingen, Tel.: 07071 911-0
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