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Frage: Ich habe gelesen, dass jede Schwangerschaft der Frau einen Zahn kosten würde. Stimmt das und was muss ich bei der Mundhygiene während der Schwangerschaft beachten?
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Antwort: In der Schwangerschaft ist es erforderlich, im verstärkten Maße auf die Mundgesundheit zu achten, da es infolge dieser hormonellen Ausnahmesituation insbesondere zu entzündlichen Zahnbettveränderungen kommen kann. Der bis heute noch existierende Volksglaube, "jede Schwangerschaft kostet die Frau einen Zahn", ist unter Berücksichtigung herkömmlicher Mundhygienemaßnahmen schon lange nicht mehr gültig.
Oftmals kommt es während der Schwangerschaft zu entzündlichen Zahnfleischveränderungen, die neben den hauptsächlich verantwortlichen Bakterienbelägen auch auf die starke Hormonzunahme zurückzuführen sind. Bei allen Zahnbetterkrankungen - also auch und gerade jetzt - müssen besonders intensive Mundhygienemaßnahmen durchgeführt werden. Ihr Zahnarzt wird Sie über das vermehrte Auftreten von Zahnfleischbluten informieren und entsprechende Zahnputzanweisungen geben. Meist sind weiche Zahnbürsten mit planem Bürstenfeld erforderlich und der Gebrauch von Zahnseide zur Reinigung der Zahnzwischenräume, die Mundspülung mit milden Mundwässern und je nach individueller Situation muss auch die Anwendung von Zahnzwischenraumbürsten täglich erfolgen.
Ein besonderes Problem ist auch das gelegentlich häufigere Erbrechen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten. Eine besonders intensive Mundhygiene und die zusätzliche Verwendung einer fluoridhaltigen Mundspüllösung zur Remineralisation des säuregeschädigten Zahnschmelzes sind dann erforderlich. Den Genuss von säurehaltigen Getränken und Nahrungsmitteln sollten Sie in dieser Zeit reduzieren.
Eine vermehrte Fluoridaufnahme während der Schwangerschaft ist für die Zahngesundheit des ungeborenen Kindes nicht von Bedeutung, jedoch sollten werdende Mütter zugunsten ihrer eigenen Zähne auf eine ausreichende Fluoridzufuhr achten.
Zahnbehandlungen sind auch während der Schwangerschaft dringend erforderlich. Bei der Behandlungen sollen Sie darauf achten, dass, obwohl die Strahlenbelastung durch zahnärztliche Röntgenaufnahmen im Bereich des Uterus als sehr gering eingestuft wird, eine röntgenologische Diagnostik insbesondere in den ersten drei Monaten nur bei zwingender Indikation durchgeführt wird. Aus rechtlichen Gründen ist es notwendig, den Bereich des schwangeren Uterus mit einer Bleischürze abzudecken.
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