FAQ's | Zahnarztwechsel |
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Frage: Mir wurde ein zuvor mehrmals wurzelbehandelter Zahn, der ständig Schmerzen verursachte, gezogen. Bei der Zahnentfernung ist der Zahn gesplittert und ich hatte das Gefühl, dass mein Zahnarzt damit überfordert war. Kann ich jetzt nach der Entfernung zu einem anderen Zahnarzt wechseln oder ist dies aufgrund der Gewährleistung nicht möglich? Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich eine Frage zur Weiterbehandlung oder einem Implantat habe? |
Antwort: Auf Zahnersatz liegt eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, sofern den Zahnarzt ein Verschulden trifft. Falls nötig und falls möglich soll man dem Behandler eine Chance zur Nachbesserung geben. Diese Gewährleistung bezieht sich nur auf Zahnersatz und Füllungen. Schwierig wird es, wenn ein wurzelbehandelter Zahn unter einer Krone Beschwerden macht. Wurzelbehandlungen haben wohl eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, aber ein kleiner Teil macht dennoch Probleme. Nachdem der Zahn nun entfernt ist, ist allerdings auch eine Nachbesserung nicht mehr möglich.
Den Zahnarzt können Sie wechseln, dieser wird aber den jetzt fälligen Zahnersatz in Rechnung stellen. Ob Sie andererseits die Kosten für die Krone auf dem extrahierten Zahn wieder vom jetzigen Behandler zurückfordern können, ist nicht zu beurteilen. Auch nicht, ob hier ein Verschulden im Sinne der Gewährleistung vorliegt. Das Eingliedern der Krone muss nicht zwangsläufig mit den Problemen an de Wurzel zu tun haben. Um solche Fragen zu klären, müsste vermutlich ein Gutachterverfahren eingeleitet werden.
Beratung über Zahnersatz und ein eventuelles Gutachterverfahren bekommen Sie bei den Bezirkszahnärztekammern bei der Patientenberatungsstelle. Die Beratungstermine erfahren Sie auch telefonisch bei der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer. Hierzu ist es sinnvoll, die Behandlungsunterhalten, besonders Röntgenbilder, mitzubringen. |
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