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Frage: Wie funktioniert das mit den Festzuschüssen? |
Antwort: Seit dem 1. Januar 2005 erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Kasse einen festen Zuschuss, wenn sie Kronen, Brücken oder anderen Zahnersatz benötigen. Für ein und denselben Befund gibt es stets den gleichen Betrag.
Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach der zum Befund gehörenden Regelversorgung, der „Standardtherapie“. Festzuschüsse decken im Schnitt mindestens 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgungsleistungen ab. War der Patient regelmäßig bei der Vorsorge, ist der Zuschuss höher. Erstatteten Kassen zum Beispiel bisher bis zu 65 Prozent der effektiven Kosten der Behandlung, gibt es nun einen Zuschlag auf den Festzuschuss von 30 Prozent.
Der Festzuschuss für die Regelversorgung entspricht in etwa dem, was die Kassen auch bisher durchschnittlich dafür ausgegeben haben. Das Risiko einer höheren Rechnung trägt aber der Patient. Fehlt ihm ein Seitenzahn, erhält er für die Brücke einen festen Zuschuss. War er in den letzten zehn Jahren jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt, sind das genau 461,40 Euro. Das entspricht 65 Prozent des für die Regelversorgung festgelegten Betrags. Die übrigen Kosten muss der Patient selbst zahlen. Auch wenn zum Beispiel das Labor besonders teuer ist, wird er mehr als bisher zahlen.
Sie haben größere Wahlmöglichkeiten, denn sie erhalten den Festzuschuss für Therapien, die früher nicht bezuschusst wurden – für ein Implantat mit Zahnersatz gab es von der Kasse früher keinen Cent. Den Festzuschuss gibt es nicht für das Implantat, sondern zum Beispiel für die implantatgetragene Krone. Es werden rund ein Drittel der Gesamtkosten gedeckt. Das Versicherte bei gleichem Befund von der Kasse den gleichen Betrag erhalten, bedeutet einen Zuschuss von
- rund 274,- Euro für eine Brücke bei einem fehlenden Zahn,
- 387 Euro bei einer Brücke bei vier nebeneinander liegenden fehlenden Frontzähnen,
- 273 Euro bei einem Implantat für Einzelzahnersatz – ein Festzuschuss wie bei der Brücke bei fehlendem Zahn.
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