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Frage: Gilt das alte Bonussystem noch? Was hat sich geändert? Verfallen bisher gesammelte Bonuspunkte? |
Antwort: Das Bonusheft sieht unscheinbar aus, ist aber ein Wertpapier. Es dient als Beweis, dass der Versicherte in den vergangenen Jahren regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt war. Braucht er Zahnersatz, bekommt er den höchstmöglichen Zuschuss von der Kasse nur mit einem lückenlosen Bonusheft. Um sich den Bonus zu sichern, müssen Erwachsene pro Jahr eine Untersuchung nachweisen, Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr zwei pro Jahr.
Normalerweise erhalten Kassenpatienten einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Betrages, der für die Regelversorgung bei ihrem Befund vorgesehen ist – für einen fehlenden Seitenzahn mit zwei Verblendungen (vorn und hinten) zum Beispiel 709,80 Euro.
- Versicherte ohne Bonus bekommen von der Kasse 50 Prozent dieses Betrages, in unserem Beispiel 354,90 Euro.
- Versicherte, die fünf Jahre lang jährlich bei Zahnarzt waren, erhalten 60 Prozent Kassenzuschuss. In unserem Beispiel sind das 425,90 Euro.
- Versicherte, die zehn Jahre lang jährlich beim Zahnarzt waren, bekommen 65 Prozent Kassenzuschuss. In unserem Beispiel macht das 461,40 Euro.
Der Bonus bringt also schon bei einem einzelnen Zahn über 100 Euro.
Nur wer ab 1999 jährlich bei der Kontrolluntersuchung war, hat auch Anspruch auf den 65-Prozent-Zuschuss. Als die Bonusregelung eingeführt wurde, hatten Kassen und Zahnärzte vereinbart, dass Gebissträger kein Bonusheft brauchen. Diese Regelung wurde später geändert.
Haben Patienten den Zahnarztbesuch auch nur in einem Jahr versäumt, fangen sie mit dem Stempelsammeln wieder beim Jahr eins an. Wer sein Bonusheft verloren hat oder nicht wiederfindet, sollte sich mit dem Zahnarzt in Verbindung setzen. Er kann ein neues Heft ausstellen und die Termine der vergangenen zehn Jahre nachtragen. Patienten, die in den vergangenen zehn Jahren die Zahnärzte gewechselt haben, müssen jeden einzelnen Zahnarzt um Nachdokumentation bitten. |
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