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Frage: Die prothetische Behandlung bei meinem Zahnarzt ist beendet. Alle Rechnungen sind bezahlt. Wer ist Eigentümer der von meinem Gebiss gefertigten Abdrücke, Modelle etc? Kann ich sie herausverlangen? Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen? |
Antwort: Nach § 6 Abs. 4 der Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat der Zahnarzt dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Zahnarztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Lt. § 12 Abs. 1 Berufsordnung der LZK BW (Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg) ist der Zahnarzt verpflichtet die Planungsmodelle für ZE 2 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Somit kann der Zahnersatz Ihnen die Originalunterlagen nicht aushändigen, da er eine Aufbewahrungspflicht hat.
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