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Frage: Mein Sohn hat seinen Zahnarzttermin verpasst, wegen Schule. Der Zahnarzt, bei dem er bereits seit langem in Behandlung ist, hat mir eine Rechnung von 50,- Euro wegen Verdienstausfall geschickt. Da ich ganztags berufstätig bin, war es mir auch nicht möglich die Einhaltung des Termins zu kontrollieren. So etwas kam bisjetzt nur 1 mal (vor 2 Jahren) vor. Die Rechnung ist nicht unterschrieben. Nach Rücksprache mit der Helferin wurde mir mitgeteilt, das ich ja unterschrieben hätte, das bei nicht rechtzeitiger Absage des Termins die Zeit in Rechnung gestellt wird. Wie soll ich mich jetzt verhalten? |
Antwort: Was die Berechnung von Verweilgebühren betrifft, so geht die Rechtssprechung dahin, dass ein Zahnarzt bei nicht abgesagtem Termin berechtigt ist, den für diese Sitzung geplanten Honorarumsatz als Ausfallsentschädigung einzufordern. Allerdings ist hierfür Voraussetzung, dass ein Patient auf derartige Ausfallhonorare schriftlich hingewiesen wurde und dass er die Kenntnis dieser Regelung per Unterschrift bestätigt hat. Dies erfolgt in der Regel auf dem Patientenerhebungsbogen. Ob eine derartige Vereinbarung vorliegt, ist von hier nicht zu beurteilen. |
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